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   OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2008 - 10 S 25.08   

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OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2008 - 10 S 25.08 (https://dejure.org/2008,32737)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.11.2008 - 10 S 25.08 (https://dejure.org/2008,32737)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. November 2008 - 10 S 25.08 (https://dejure.org/2008,32737)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 13.05.1977 - IV C 82.74

    Umfang der Herstellungskosten; Umlagefähigkeit bestimmter Kosten für die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2008 - 10 S 25.08
    Aus diesem Grund steht es den Gemeinden frei, in ihren Erschließungsbeitragssatzungen den Grunderwerb zum Herstellungsmerkmal zu bestimmen (BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1977 - IV C 82.74 -, juris; Driehaus a.a.O. § 11 RN 53).

    Denn wenn im Zeitpunkt der Aufhebungssatzung die (übrigen) Voraussetzungen für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht vorliegen, ist sie gehindert, danach anfallende Kosten als Erschließungsbeitrag geltend zu machen (s. zur Beschränkung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes auf die bis zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht angefallenen Kosten: BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1977 a.a.O.; Driehaus a.a.O., § 19 RN 24).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2006 - 10 B 13.05

    Rückabwicklung eines nichtigen Erschließungsvertrags wegen Verstoßes gegen das

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2008 - 10 S 25.08
    Vorliegend kommt hinzu, dass die Gemeinde bzw. ihre Rechtsvorgängerin selbst nach dem - unwirksamen - EFV 1994, der ein in der Kostenabrede modifizierter Erschließungsvertrag ist (Urteil des Senats vom 13. Dezember 2006 - 10 B 13.05 -, bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. November 2007 - 9 B 36.07-), lediglich in tatsächlicher, nicht jedoch in rechtlicher Hinsicht von der Kostentragungspflicht entlastet wurde.

    Eine Zuordnung der (Teil-)Beträge der gemäß § 9 des - unwirksamen - EFV 1994 der Gemeinde zu übergebenden und (u.a.) ausweislich des Urteils des Senats vom 13. Dezember 2006 - 10 B 13.05 - auch tatsächlich vorgelegten Rechnungen und sonstigen Kostennachweise auf die einzelnen Straßen fehlt vollständig.

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2008 - 10 S 25.08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 6. Juni 1975 - IV C 27.73 -, Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 7, und vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 -, juris), der in der Literatur beigepflichtet wird (Driehaus a.a.O. § 6 RN 59; Fischer in: Hoppenberg/De Witt (Hrsg.), Handbuch des öffentlichen Baurechts, 23. EL August 2008, Kapitel F RN 53), ist nicht jede Doppelbelastung zugunsten eines Grundstückseigentümers zu berücksichtigen.

    Denn eine Doppelbelastung ist letztlich Folge einer im Risikobereich der Grundstückseigentümer getroffenen Entscheidung, nämlich der Entscheidung, von diesem Erschließungsunternehmer ein Grundstück zu einem Preis zu kaufen, der Erschließungskosten einschließt, obgleich die Erbringung der Gegenleistung nicht wahrhaft gewährleistet ist (BVerwG, Urteil vom 9. November 1984 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.11.2007 - 9 B 36.07

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; Rechtsprechung oberster

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2008 - 10 S 25.08
    Vorliegend kommt hinzu, dass die Gemeinde bzw. ihre Rechtsvorgängerin selbst nach dem - unwirksamen - EFV 1994, der ein in der Kostenabrede modifizierter Erschließungsvertrag ist (Urteil des Senats vom 13. Dezember 2006 - 10 B 13.05 -, bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. November 2007 - 9 B 36.07-), lediglich in tatsächlicher, nicht jedoch in rechtlicher Hinsicht von der Kostentragungspflicht entlastet wurde.

    9 Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 16. November 2007 - 9 B 36.07 - letztinstanzlich erkannt, dass der durch die Nichtigkeit des EFV 1994 bedingte Bereicherungs-/Erstattungsausgleich grundsätzlich im Rahmen der "jeweiligen" Leistungsverhältnisse zu erfolgen habe.

  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Zumutbarkeit des Aufwands zur Beseitigung der dem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2008 - 10 S 25.08
    Im Übrigen kann ein Vertrauensschutz für den Abgabepflichtigen schaffendes Verhalten der Gemeinde im Vorfeld einer Erschließungsbeitragserhebung eine unbillige (sachliche) Härte darstellen und wird deshalb allein von der Regelung des § 135 Abs. 5 BauGB erfasst (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1994 - 8 C 22.92 -, juris).

    Selbst wenn aber - was eine offene Frage ist - ein Billigkeitserlass nach § 135 Abs. 5 BauGB geboten wäre, so führte dies nicht zur Rechtswidrigkeit des Vorausleistungsbescheides, weil - auch soweit es um Vorausleistungsbescheide geht - die Prüfung von Billigkeitsgründen einem selbständigen, auf Antrag des Beitragspflichtigen einzuleitenden Erlassverfahren vorbehalten ist (BVerwG, Urteile vom 12. September 1984 - 8 C 124.82 -, 1. August 1986 - 8 C 54.85 -, 17. Juni 1994 - 8 C 22.92 - und 18. November 1998 - 8 C 20.97 - alle zitiert nach juris; Driehaus a.a.O. § 26 RN 40 ff).

  • BVerwG, 08.11.1991 - 8 C 89.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Merkmale "Genehmigung" und "Bauvorhaben" in § 133

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2008 - 10 S 25.08
    Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts steht von den für die Frist allein maßgeblichen kostenverursachenden Erschließungsmaßnahmen (s. hierzu: BVerwG, Urteile vom 8. November 1991 a.a.O. und 17. November 1995 - 8 C 4.94 -, juris) allein der der Erwerb des Straßenlandes aus, der nach § 132 Nr. 4 BauGB i.V.m § 10 Abs. 1 b) der EBS 2005 zu den Merkmalen der endgültigen Herstellung (u.a.) der streitgegenständlichen Anbaustraße gehört.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. November 1991 - 8 C 89.89 -, juris) ist - in Übereinstimmung mit dem allgemeinen in § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO normierten Grundsatz - maßgeblich die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides.

  • BVerwG, 18.11.1998 - 8 C 20.97

    Erschließungsbeitrag, Vorausleistung, Billigkeitserlaß.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2008 - 10 S 25.08
    Dies gilt auch, wenn der angefochtene Beitragsbescheid nicht die endgültige Heranziehung, sondern eine Vorausleistung nach § 133 Abs. 3 BauGB betrifft (BVerwG, Urteil vom 18. November 1998 - 8 C 20.97 -, juris).

    Selbst wenn aber - was eine offene Frage ist - ein Billigkeitserlass nach § 135 Abs. 5 BauGB geboten wäre, so führte dies nicht zur Rechtswidrigkeit des Vorausleistungsbescheides, weil - auch soweit es um Vorausleistungsbescheide geht - die Prüfung von Billigkeitsgründen einem selbständigen, auf Antrag des Beitragspflichtigen einzuleitenden Erlassverfahren vorbehalten ist (BVerwG, Urteile vom 12. September 1984 - 8 C 124.82 -, 1. August 1986 - 8 C 54.85 -, 17. Juni 1994 - 8 C 22.92 - und 18. November 1998 - 8 C 20.97 - alle zitiert nach juris; Driehaus a.a.O. § 26 RN 40 ff).

  • BVerwG, 16.03.1970 - IV C 69.68

    Abrechnung des Erschließungsaufwands für mehrere Straßen bei Fehlen einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2008 - 10 S 25.08
    Diese Vorgehensweise könnte ausnahmsweise zulässig sein, und zwar dann, wenn die Aufklärung im Hauptsacheverfahren ergeben sollte, dass die örtlichen Umstände gleich gelagert und die Straßen gleichartig sind sowie deren Ausbau gleiche Kosten verursacht hat (s. hierzu: BVerwG, Urteile vom 16. März 1970 - IV C 69/68 - und vom 11. Februar 1977 - IV C 102.74 -, beide zitiert nach juris; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O. § 130 RN 13 a.E.).
  • BVerwG, 11.02.1977 - IV C 102.74

    Erschließungsaufwand

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2008 - 10 S 25.08
    Diese Vorgehensweise könnte ausnahmsweise zulässig sein, und zwar dann, wenn die Aufklärung im Hauptsacheverfahren ergeben sollte, dass die örtlichen Umstände gleich gelagert und die Straßen gleichartig sind sowie deren Ausbau gleiche Kosten verursacht hat (s. hierzu: BVerwG, Urteile vom 16. März 1970 - IV C 69/68 - und vom 11. Februar 1977 - IV C 102.74 -, beide zitiert nach juris; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O. § 130 RN 13 a.E.).
  • BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02

    Zur Anwendung des PolG NW § 34a - verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2008 - 10 S 25.08
    Entgegen ihrer Ansicht steht § 129 Abs. 2 BauGB der Rechtmäßigkeit der Vorausleistung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (s. zu diesem, von dem Verwaltungsgericht zu Recht zugrunde gelegten Prüfungsmaßstab: BVerfG, Beschlüsse vom 22. Februar 2002 - 1 BvR 300.02 -, NJW 2002, S. 2225, und - bei hier nicht vorliegender überlanger Verfahrensdauer - vom 26. August 2004 - 1 BvR 1446.04 -, NVwZ 2005, S. 438; Beschluss des Senats vom 8. Oktober 2007 - OVG 10 S 18.07) nicht entgegen.
  • BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem

  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Umfang der Überbürdung von Erschließungskosten auf

  • BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82

    Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum

  • BVerfG, 26.08.2004 - 1 BvR 1446/04

    Verletzung der Rechtsweggarantie durch Zurückweisung eines Antrags auf

  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 21.81

    Anderweitige Deckung des Erschließungsaufwands; Planunterschreitung; Heilung

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 54.85

    Heranziehungsverfahren - Billigkeitserlaß - Vereinbarung - Beitragspflicht -

  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 16.76

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand; Mitverwendung privater Einrichtungen

  • BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 4.94

    Prozeßordnungsgemäße Unterzeichnung einer Revisionsbegründung -

  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 27.73

    Voraussetzungen für einen Verzicht auf Erhebung von Erschließungsbeiträgen

  • BVerwG, 04.02.1972 - IV C 74.70

    Auswirkungen der unentgeltlichen Übergabe einer unfertigen Unternehmerstraße auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.1984 - 3 A 2691/82

    Anrechnung; Erschließung; Beitrag; Erschließungsanlage; Aufwendungen

  • VG Frankfurt/Oder, 11.06.2020 - 3 K 1057/13

    Rechtswidrigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides wegen vollständiger

    Der sich ausgehend von diesem Maßstab ergebenden Darlegungslast genügt die Beklagte allein durch die Bezugnahme auf den Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 25. November 2008 - OVG 10 S 25.08 - und auf die Ausführungen des 10. Senats des OVG in den Gründen seines Urteils vom 13. Dezember 2006 - OVG 10 B 13.05 - nicht .

    Auch der von der Beklagten im vorliegenden Verfahren zitierten Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg in dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes 10 S 25.08 ist keine verbindliche andere Aussage zu entnehmen.

    Denn es ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass "Herstellungskosten" im Sinne des § 128 Abs. 1 BauGB auch dann erschließungsbeitragsfähig sind, wenn die Herstellungsmaßnahmen nicht von der Gemeinde selbst, sondern aufgrund eines nichtigen Erschließungsvertrages von einem privaten Erschließungsträger durchgeführt worden sind, der einen Anspruch auf Erstattung der Herstellungskosten gegen die Gemeinde hat (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. November 2008, - OVG 10 S 25.08 -, juris Rn. 3 ff. m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2022 - 9 S 1.22
    Hinsichtlich aller anderen Positionen genüge die Antragsgegnerin indessen allein durch die Bezugnahme auf den Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 25. November 2008 - OVG 10 S 25.08 - und auf die Ausführungen des 10. Senats des Oberverwaltungsgerichts in den Gründen seines Urteils vom 13. Dezember 2006 - OVG 10 B 13.05 - nicht ihrer Darlegungslast.

    Auch in anderen Entscheidungen hätten das OVG Berlin-Brandenburg und das Verwaltungsgericht Frankfurt(Oder) entschieden, dass der beitragsfähige Erschließungsaufwand den aufgrund des nichtigen Erschließungs- und Finanzierungsvertrages von 1994 von der Gemeinde an die G... zu erstattenden Kosten entspreche (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. November 2008 - OVG 10 S 25.08 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6. November 2008 - OVG 10 S 21/08, 10 S 22/08, 10 S 23/08, 10 S 24/08 - ; Beschlüsse des Senats vom 9. März 2010 - OVG 9 S 3.09 - und vom 16. März 2010 - OVG 9 S 2.09 - ; VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 24. März 2010 - 7 L 407/08 - ; Beschlüsse vom 13. August 2008 - 7 L 130/08 u.a - .; Beschlüsse vom 21. und 24. Januar 2014 - 3 K 301/13, 3 K 302/13, 3 K 303/13, 3 L 297/13-).

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 8 LA 144/13

    Einordnung einer Beauftragten Leistungsphase als Baubeginn bei Beantragung von

    Denn auch nach einer wirksamen Lösung vom Generalplanervertrag bestünden die sich aus dem Rückabwicklungsschuldverhältnis nach §§ 346 f. BGB ergebenden (finanziellen) Verpflichtungen (vgl. Brandenburgisches OLG, Urt. v. 16.2.2011 - 4 U 79/10 -, juris Rn. 45; OLG Celle, Beschl. v. 12.3.2010 - 20 U 232/09 -, juris Rn. 1; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25.11.2008 - OVG 10 S 25.08 -, juris Rn. 9; Palandt, BGB, 73. Aufl., § 313 Rn. 42).
  • VG Frankfurt/Oder, 05.08.2013 - 3 K 1087/11

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags für die sukzessive erstmalige Herstellung

    Die Aufnahme des Grunderwerbs als Herstellungsmerkmal ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Obergerichte, der sich der Einzelrichter im Einklang mit der Rechtsprechung der Kammer anschließt, zulässig (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. November 2008 - 10 S 25.08 - und BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1977 - IV C 82.74 -, beide zitiert nach juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 11 RN 53 und den Beschluss des Einzelrichters vom 21. Juni 2011 - VG 3 L 40/11 -, Seite 7 des Beschlussabdrucks).
  • VG Frankfurt/Oder, 25.10.2011 - 3 K 630/07

    Rechtswidrigkeit einer Erschließungsbeitragsforderung wegen fehlender Widmung;

    Ein solchermaßen ergänzter Vertrag bleibt seiner Qualität nach ein - wenn auch durch die Kostenabrede modifizierter - Erschließungsvertrag, der - soweit es in Betracht kommt - den Regeln des § 124 BauGB unterliegt (BVerwG, Urteil vom 22. März 1996 - 8 C 17/94 - Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 10 B 13.05 - und Beschluss vom 25. November 2008 - 10 S 25.08 - OVG Saarlouis, Urteil vom 07. November 1988 - 1 R 322/87 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 9 ME 4 153/07 -, alle zitiert nach juris).
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